Quoten bei den Öffentlich-Rechtlichen?
Vielleicht kann mir das mal jemand erklären. In Deutschland werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die GEZ in der Schweiz durch die BILLAG bezahlt. Ihr Auftrag ist meines Wissens nach das Sicherstellen der "Grundversorgung" und die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit. (Die politische Unabhängigkeit habe ich noch nie verstanden, da die Politik die Gebühren festlegt, und ich bin tatsächlich für eine Haushaltsabgabe, damit die kriminellen Methoden der GEZ aufhören.).
Dazu kommt, dass die öffentlich-rechtlichen auch das Nischenpublikum bedienen soll, also diejenigen, die nicht in der werberelevanten Zielgruppe zu finden sind. Vor dem Hintergrund finde ich das alles auch in Ordnung und nachvollziehbar. Dafür lohnt es sich, etwas Geld auszugeben, schliesslich macht sonst niemand Programm für (beispielsweise) Menschen in Altersheimen.
Aber, was ich nicht verstehen kann, ist, warum das öffentlich-rechtliche auf Quoten schaut. Das passt meiner Meinung nach überhaupt nicht in den Auftrag. Was ich auch nicht verstehen kann, ist, warum eine unglaublich grosse Menge Geld für das Flagschiff des ZDF ausgegeben wird. Aber das ist ein anderes Thema.
Dazu kommt, dass die öffentlich-rechtlichen auch das Nischenpublikum bedienen soll, also diejenigen, die nicht in der werberelevanten Zielgruppe zu finden sind. Vor dem Hintergrund finde ich das alles auch in Ordnung und nachvollziehbar. Dafür lohnt es sich, etwas Geld auszugeben, schliesslich macht sonst niemand Programm für (beispielsweise) Menschen in Altersheimen.
Aber, was ich nicht verstehen kann, ist, warum das öffentlich-rechtliche auf Quoten schaut. Das passt meiner Meinung nach überhaupt nicht in den Auftrag. Was ich auch nicht verstehen kann, ist, warum eine unglaublich grosse Menge Geld für das Flagschiff des ZDF ausgegeben wird. Aber das ist ein anderes Thema.
Kommentare
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bruno am :
"Wofür werden die Empfangsgebühren verwendet?
Mit dem grössten Teil der Empfangsgebühren wird die SRG SSR idée suisse für die Erfüllung ihres Programmauftrages abgegolten (Service public). Weiter erhalten private Radio- und Fernsehveranstalter einen Beitrag, wenn sie gemäss ihrer Konzession einen besonderen Leistungsauftrag zu erfüllen haben. Ausserdem werden die Beiträge an die Förderung neuer Technologien sowie die Nutzungsforschung geleistet und die Kosten für die Frequenzverwaltung (BAKOM) und für die Erhebung der Empfangsgebühren (Billag) gedeckt. (Quelle: Billag-FAQ)"
Der Service Public der SRG/SSR wird so definiert:
"Die SRG SSR erbringt mit ihren Programmen Leistungen im Auftrag der Öffentlichkeit: den Service public. Sie ist ein gemischtfinanziertes Non-Profit-Unternehmen und finanziert sich vor allem aus Gebühreneinnahmen, aber auch aus kommerziellen Erträgen. (Quelle: SRG SSR idée suisse)"
Damit ist klar, warum auch hier auf Quoten geschaut wird. Sobald du (auch) von kommerziellen Erträgen leben musst, ist die Quote dein "Freund".
Dirk Deimeke am :
In Deutschland darf die Werbung in öffentlich-rechtlichen Sendern nur in sehr engen Grenzen passieren.
Wobei ich mich gerade für die Schweiz frage, warum die BILLAG noch eine Rolle spielt, wenn auch andere kommerzielle Geldquellen existieren?
bruno am :
b) (siehe "Service Public") weil sich die SRG immer noch "vor allem" aus den Gebühreneinnahmen finanziert. Das genaue Verhältnis weiss ich auch nicht, aber bei der Formulierung gehe ich von mehr als 50% aus
Dirk Deimeke am :
bruno am :
Ich muss gestehen, dass ich nicht weiss, wieviel Gebühren gesamthaft eingenommen werden und wieviel dass am ganzen "Produktionskuchen" ausmacht. Da aber Fernseh- und Radioproduktionen in dem Masse, wie sie hier betrieben werden nicht umsonst zu haben sind und mir das "Sparten- und Bildungsfernsehen und -radio" welches die SRG in der Schweiz produziert lieb und wichtig ist, sehe ich das nicht ganz so eng mit den Gebühren.
Dirk Deimeke am :
bruno am :
Ich bin bekennender Spartenprogramme-seher und dafür bezahle ich auch gerne.
Dirk Deimeke am :
bruno am :
Dirk Deimeke am :
-thh am :
Auch ist es nicht so, daß die Höhe der Rundfunkgebühren frei durch die Politik bestimmt wird; die Rundfunkanstalten melden ihren Bedarf an, die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, bestehend aus unabhängigen, von den Ministerpräsidenten berufenen Sachverständigen) prüft die Anmeldung und stellt den Bedarf fest. Der Beschluss über Erhöhungen erfolgt zwar durch die Parlamente, die aber nicht ohne weitere Begründung von den sachverständigen Feststellungen der KEF abweichen dürfen. Das ist etwas ganz anderes als normale Haushaltsberatungen ...
Dirk Deimeke am :
honigbaerli am :
das ist mein wissensstand über die billag!