Lizenzen ...
Je mehr ich mich mit Open-Source-Software und Open Content auseinandersetze, desto mehr bin ich Fan von zwei sehr einfachen Lizenzen.
Für Software die MIT-Lizenz (danke Pfleidi!)FreeBSD-Lizenz (habe leider keine deutsche Referenz gefunden) und für andere Inhalte die Creative Commons Namensnennung 3.0 Unported Lizenz (CC-BY).
Wenn ich die NC (non-commercial) Klausel mancher Lizenzen sehe, vermute ich diesen Gedanken im Hinterkopf des Autors: "Wenn ich schon kein Geld damit verdiene, soll das auch kein anderer tun.".
Klar, ich teile den Idealismus, dass es besser wäre, wenn alles unter offene Lizenzen gestellt würde, aber dann wären sie nicht mehr nötig. Die Definition von Open Source ist ein wichtiges Werkzeug, um Lizenzen Software zu beurteilen.
Warum nun also Lizenzen, die auch kommerzielle Nutzung und die Weitergabe unter anderen Bedingungen erlauben? Nun, dafür gibt es zwei Gründe.
Und zuletzt glaube ich einfach, dass wir uns mit der schieren Menge ("Ihr seid doch bekloppt!") an verschiedenen Lizenzen, die zum Teil untereinander inkompatibel sind, einfach nur selber im Weg stehen, mit dem was wir machen.
Vielleicht ist die Zeit reif für die Do What The Fuck You Want To Public License ("Mach verdammt noch mal was Du willst Lizenz").
Für Software die MIT-Lizenz (danke Pfleidi!)
Wenn ich die NC (non-commercial) Klausel mancher Lizenzen sehe, vermute ich diesen Gedanken im Hinterkopf des Autors: "Wenn ich schon kein Geld damit verdiene, soll das auch kein anderer tun.".
Klar, ich teile den Idealismus, dass es besser wäre, wenn alles unter offene Lizenzen gestellt würde, aber dann wären sie nicht mehr nötig. Die Definition von Open Source ist ein wichtiges Werkzeug, um Lizenzen Software zu beurteilen.
Warum nun also Lizenzen, die auch kommerzielle Nutzung und die Weitergabe unter anderen Bedingungen erlauben? Nun, dafür gibt es zwei Gründe.
- Warum nicht? Nein, im Ernst. Der Urheber der Software oder des kulturellen Gutes sollte immer genannt werden und damit ist einem Nutzer auch klar, mit welchem Suchbegriff er vorgehen muss, um eventuell weitere Versionen zu finden. Wenn jemand das, was jemand anderes oder ich mache tatsächlich benutzen kann, dann freut mich das und es ehrt mich sehr.
- Ich habe weder Zeit, noch Lust oder Geld, mich ständig darum zu kümmern, ob meine Lizenzen auch eingehalten werden. Mir behagt es nicht, einen Anwalt zu beauftragen, um meine Rechte durchzusetzen oder mich auf lange Rechtsstreitigkeiten einzulassen. Wenn ich das aber nicht will, dann ist eine restriktivere Lizenz ein Papiertiger ohne Wert. "Er zeigte sich stets bemüht." - Guckt Euch mal an, wie viele Leute im Auto mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Es gibt ein Gesetz, dass das verbietet, aber niemanden, der das wirksam durchsetzt. Und genauso ist das meiner Meinung nach mit vielen Lizenzen, es halten sich eh nur die daran, die das wollen (oder die, die Harald Welte erwischt hat).
Und zuletzt glaube ich einfach, dass wir uns mit der schieren Menge ("Ihr seid doch bekloppt!") an verschiedenen Lizenzen, die zum Teil untereinander inkompatibel sind, einfach nur selber im Weg stehen, mit dem was wir machen.
Vielleicht ist die Zeit reif für die Do What The Fuck You Want To Public License ("Mach verdammt noch mal was Du willst Lizenz").
Trackbacks
Dirks Logbuch am : Lizenzwechsel bei Taskwarrior ...
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Jetzt, ist es offiziell und auch auf der Wikiseite zu finden. Taskwarrior wechselt die Lizenz von GPLv2 auf die MIT-Lizenz. Paul, Federico und ich sind unabhängig von einander zufällig zur gleichen Zeit zum selben Ergebnis gekommen. Das ist einer der s
Dirks Logbuch am : Lizenzwechsel bei Taskwarrior ...
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Jetzt, ist es offiziell und auch auf der Wikiseite zu finden. Taskwarrior wechselt die Lizenz von GPLv2 auf die MIT-Lizenz. Paul, Federico und ich sind unabhängig von einander zufällig zur gleichen Zeit zum selben Ergebnis gekommen. Das ist einer der s
Kommentare
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pfleidi am :
Ich selbst setze genau aus dem von dir genannten Grund die MIT-Lizenz ein: Man hat sie in wenigen Augenblicken gelesen und verstanden.
Dirk Deimeke am :
Danke!
Wolfgang Stief am :
wolfgang
Dirk Deimeke am :
linuxnetzer am :
Ein bisschen anders sieht es da bei anderen Inhalten aus. Ich denke hier z.B. an Podcasts, Cartoons usw.
Hier macht es ja in Hinblick auf eine mögliche Weiterentwicklung/Abänderung im Gegensatz zu Software wenig Sinn. Das sind quasi fertige Schöpfungen ohne Entwicklungspotenzial. Stell Dir vor, einer Deiner Podcasts erscheint auf einer Sampler-CD und die wird für 25 Euro verkauft. Du hast also die Arbeit, ein anderer streicht den Gewinn ein.
Der Zusatz NC verhindert dies. Zumindest in Extrembeispielen wie diesem könntest du dann dagegen vorgehen. Auch mit dem NC-Zusatz könnte der Podcast aber auf Open Source Messen vorgeführt werden, bzw. in freien Radios gespielt werden oder auf anderen Seiten erscheinen usw. usw.
Würdets Du den Podcast nicht explizit unter eine CC-Lizenz stellen, wäre er ja erst mal durch das (unausgesprochene, aber trotzdem gültige) gesetzliche Urheberrecht noch stärker geschützt. Der Zusatz NC bzw NC-ND ist im Vergleich zur gesetzlichen Regelung immer noch eine Lockerung der Lizenz, da sie eine massenhafte Weiterverbreitung immer noch ermöglicht.
Trotz des NC-Zusatzes muss man sich ja nicht ständig drum kümmern, ob die Lizenz übertreten wird. In krassen Fällen wird man das wahrscheinlich automatisch mitbekommen.
Vollkommen kann ich dir zustimmen, dass es zu viele Lizenzen gibt und dass dadurch viel unnötigerweise verhindert wird. Nur würde ich nicht daraus auf die Nutzung einer bestimmten Lizenz folgern wollen.
Ohne grundlegende Reform des Urheberrechts werden wir uns mit diesem Problem noch lange herumschlagen müssen. Ich befürchte, dass die Änderung des Urhebberrechts noch eine Weile auf sich warten lassen wird....
Dirk Deimeke am :
Machst Du Dir ansonsten nicht etwas vor? Nehmen wir, der Sampler verkauft sich 10'000 mal und spielt somit 250'000 EUR ein. Ich Klage, bekomme Recht, gehe in die Revision, bekomme wieder Recht. In der Zwischenzeit muss ich mit einigen Tausend Euro für Anwaltskosten vorauslegen. Ich bekomme Recht und die kosten hinterher erstattet und eine Entschädigung von 25'000 EUR. Das macht mich zum moralischen Gewinner, sicher.
Am Ende steht es dem im Widerspruch, was ich mache. Ich möchte mit dem Podcast möglichst viele Menschen erreichen. Ja, ich bin eitel, und freue mich darüber, einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht zu haben.
Und ich behaupte jetzt einfach mal, dass zwischen 80% und 90% der Lizenzverstösse gar nicht wahrgenommen werden.
linuxnetzer am :
Trotz all dem Ärger hättest Du ja Deine Anwaltskosten erstattet plus 25000.-.
Das wäre doch eine nette Summe, um sie z.B. für die Entwicklung eines Open Source Video Editors zu spenden...
Ich sähe darin keinen Widerspruch zu dem was Du machst, nämlich Dich für die Vebreitung freier Software einzusetzen.
Ach ja, dass 80 bis 90 % aller Lizenzverstöße nicht wahrgenommen werden, ist wahrscheinlich noch sehr tief angesetzt...
Dirk Deimeke am :
25'000 EUR sind für einen mehrere Jahre andauernden Rechtsstreit ein sehr schlechter Ausgleich, auch gemessen an dem, was der Verurteilte an Gewinn macht.
Ernsthaft: Warum soll ich mir den Ärger machen?
Mit solchen Leuten möchte ich privat schon nichts zu tun haben. Ich freue mich eher darüber, dass ich anderen helfen kann und dass es Menschen gibt, die einen ähnlichen Idealismus haben wie ich.
Das Leben ist zu kurz und kann sich viel zu plötzlich ändern.
Dee am :
Aber wieso sollte sich jemand an CC-BY halten? Das willst/kannst Du ja mit der gleichen Argumentation wie zuvor ebenfalls nicht vor Gericht einklagen.
Ergo solltest Du meinen Augen konsequent sein und komplett auf die Namensnennung verzichten. Urheber bist Du nach wie vor, da ändert deutsches Recht nichts dran. Aber der Name muss nicht mehr genannt werden. Das wäre konsequent.
Sprich, wie setzt Du durch, dass sich jeder an CC-BY hält?
Bonusfrage: Wie setzt Du überhaupt durch, dass sich jemand an Dein Urheberrecht hält? (D.h. wenn zum Beispiel der Inhalt unter keiner Lizenz steht.)
Dirk Deimeke am :
Ich bin offen für jeden besseren Vorschlag.
Anon Ymous am :
http://www.opensource.org/licenses/artistic-license-2.0
Dirk Deimeke am :
Thomas am :
Im Voraus schon mal vielen Dank!
Wolfgang Stief am :
Dirk Deimeke am :
Dirk Deimeke am :
Wolfgang Stief am :
Dirk Deimeke am :
Dee am :
Aber zu argumentieren, dass Du die CC-BY-SA nicht durchsetzen kannst, lasse ich nicht gelten. Du kannst wie gesagt, auch die CC-BY nicht durchsetzen.
Ich nutze im Übrigen immer noch die CC-BY-SA. Nicht, weil ich die rechtlich durchsetzen will, sondern weil ich es besser findet, wenn man sich an diese oder eine ähnliche (das wird ja gerne unterschlagen) Lizenz hält.
Dirk Deimeke am :