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Privatkopie?

Filesharing von urheberrechtlich geschütztem Material ist strafbar (nicht machen!).

Das "Recht auf Privatkopie" ist davon aber nicht betroffen, in dem Zusammenhang wurde immer erzählt, dass man denjenigen, für den man eine Kopie anfertigt, persönlich kennen müsste.

Bei René lese ich jetzt von Hard-Drive-Parties. "Persönlich kennen" ist auf solchen Parties vermutlich kein Problem ...

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Kommentare

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Dee am :

*Das "Recht" ist aber, wie Du sagst, kein Recht, sondern nur eine höfliche Erlaubnis. Zusätzlich gilt es nur für nicht-kopiergeschützte Medien und drittens nur für sieben Kopien, wie ein Gericht mal relativ willkürlich festgelegt hat.

Das heißt, nach der Bekanntschaft von sieben Leuten, die sich den Song von Deiner Platte heruntergeladen haben, darf man den Song nicht weitergeben. Und diese 7 Leute dürfen den Song natürlich nicht weitergeben, da Sie nicht im Besitz des "Originals" sind.

Dein Beitrag liest sich ohne diese Anmerkungen etwas seltsam.

Dirk Deimeke am :

*Gebe Dir Recht. Allerdings gestehen selbst Politiker "das Recht auf Privatkopie" (mit genau diesen Worten) zu.

Ich habe auch schon von der Erlaubnis von 10 oder 15 Privatkopien gehört.

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