Skip to content

Telemediengesetz ...

Im Gesetz nicht enthalten ist die vor einem Jahr ja noch viel diskutierte Impressumspflicht für private Webseiten. Wenn Telemedien nicht gegen Entgelt angeboten werden ist nach § 5 I TMG keine Anbieterkennzeichnung erforderlich. Auch aus § 55 des neuen RStV ergibt sich nichts anderes, wenn die Telemedien ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Das private Blog bleibt von der Impressumspflicht damit verschont.
Gefunden im Law-Blog.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

Gravatar, Favatar, Pavatar, Identica, Twitter, MyBlogLog Autoren-Bilder werden unterstützt.
BBCode-Formatierung erlaubt
Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
Formular-Optionen