Das Frühstück am Sonnabend versüßte mir eine öffentliche Bekanntmachung in der Lokalpostille. Es ging ums Widerspruchsrecht nach dem Niedersächsischen Meldegesetz. Davon mache ich seit jeher Gebrauch und kann es nur jedem empfehlen, der Schutz vor Kirchen, Gebühreneinzugszentralen und Werbemafia sucht. Das Amt darf die Meldedaten dann nur noch in Ausnahmefällen herausgeben.
Der Vertreter des Bürgermeisters ließ schreiben: "Einwohner/innen, die bereits in den Vorjahren eine derartige Erklärung abgegeben haben, brauchen diese nur schriftlich an das Bürgerbüro zu richten, wenn sie zusätzlich dem automatischen Abruf über das Internet wiedersprechen wollen. Ansonsten braucht keine neue Erklärung abgegeben werden."
Im
Editorial der aktuellen c't gefunden. Ziemlich frech, oder? Du widersprichst der Nutzung Deiner Daten und musst das wiederholen, wenn ein neuer "Kanal" entdeckt wird.
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