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Impressumspflicht ...

An verschiedenen Stellen (wie beispielsweise dem lawblog) wurde bereits über die Impressumspflicht bei Webseiten und insbesondere bei privaten Webseiten gesprochen.

Dabei wurde nicht zweifelsfrei festgestellt, dass das Impressum aus folgenden Angaben zu bestehen hat:
1. Name (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 MdStV bzw. § 6 S. 1 Nr. 1 TDG)
2. Anschrift (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 MdStV bzw. § 6 S. 1 Nr. 1 TDG)
3. Angabe von unmittelbaren (elektronischen) Kontaktmöglichkeiten (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 MdStV bzw. § 6 S. 1 Nr. 2 TDG)

Bedingung für das Impressum ist der geschäftsmäßige Betrieb der Webseite. Das "Geschäftsmäßig" ist aber nirgendwo näher definiert.

Wie sieht das denn nun mit gewerblichen Seiten aus? Das Impressum bei Amazon beispielsweise beinhaltet nicht alle Punkte.

(Mal losgelöst davon, dass man alle Informationen auch via Whois bekommen kann).

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Kommentare

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BloggingTom am :

*Kommt dazu, dass in der Schweiz keine Impressumspflicht besteht...

Dirk Deimeke am :

*Der Artikel ist uralt (ich habe nur die Umlaute richtiggestellt).

Für Deutsche im Ausland soll trotzdem eine Impressumspflicht gelten, aber da scheiden sich die Geister.

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