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Vorratsdatenspeicherung?

Nach dem Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (Seite 35 des pdf-Dokuments) müssen die "Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail)" verschiedene Daten speichern und ein halbes Jahr aufbewahren.
 
 
 
 
Dazu zählen
1. die E-Mail-Adresse und die Benutzerkennung des Absenders sowie die E-Mail-Adresse des Empfängers der übermittelten Nachricht
2. die Internetprotokoll-Adresse des Absenders der übermittelten Nachricht
3. der Beginn und das Ende der Nutzung des Dienstes unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
(Interessanterweise sind das alles fälsch- bzw. verschleierbare Daten).

Da ich mein eigener E-Mail-Provider bin, muss ich mich wohl auch noch damit auseinandersetzen.

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