Lizenzvereinbarung für Endbenutzer ...
Bei Volker lese ich gerade einen Auszug aus der EULA (End User License Agreement = Lizenzvereinbarung für Endbenutzer) von Windows XP Home.
Schon erschreckend, wie viele das ungelesen wegklicken und damit zustimmen.
Freie Übersetzung:
Bei Ubuntu müsst Ihr dem nicht zustimmen.
Schon erschreckend, wie viele das ungelesen wegklicken und damit zustimmen.
Freie Übersetzung:
Wenn Du Dateien oder Drucker mit anderen Rechnern in Deinem Haus teilst, darfst Du das nicht mir mehr als fünf Computern machen.
Du erlaubst, dass Microsoft jederzeit - nach Anfrage von Inhaltsanbietern - Features auf Deinem Computer, wie beispielsweise das Abspielen von Musik oder Filmen, abschalten darf.
Du stimmst zu, dass Microsoft automatisch und ohne Deine Zustimmung neue Software auf Deinen Computer spielen darf.
Du darfst nichts mit Windows XP Home machen, was durch diese Lizenzvereinbarung nicht abgedeckt ist.
Microsoft (und jeder andere von Micrsoft Ausgewählte) darf Informationen über Deinen Computer sammeln und diese mit anderen Firmen teilen, aber das "sollte" keine persönlichen Informationen über Dich enthalten.
Bei Ubuntu müsst Ihr dem nicht zustimmen.
Trackbacks
Dirks Logbuch am : GDrive ...
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Mir macht das Angst. Ich lese gerade bei Golem, dass GDrive die lokale Platte überflüssig machen soll.
Eine bessere Möglichkeit der Inhaltskontrolle wird es nie wieder geben. Die Nutzungsbedingungen werden - ähnlich wie bei Microsofts EULA - sowieso o
Kommentare
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Bernd am :
GruÃ? Bernd
Dirk Deimeke am :
GruÃ?
Dirk
bernd am :
Aber auch die Erlaubnis zu erteilen, einfach Software auf meinem Rechner zu installieren, ohne das ich überhaupt informiert geschweige denn gefragt werde, finde ich mehr als einfach nur bedenklich!
Oder einfach Features abschalten zu dürfen, für die ich legal bezahlt habe, ist wohl nicht korrekt. Vor allem, wenn ich mir dieses Produkt genau wegen dieser Features gekauft habe. Das ist mindestens unglücklich formuliert. Wenn sich hier die Rechtslage ändern würde, könnte ich das nachvollziehen. Aber nur nach Anfrage von Inhaltsanbietern - das ist einfach zu wenig!
Das ist keine Linzenzvereinbarung, das ist ein Auslieferungsvertrag!
Möchte ja keinem auf die Füsse treten oder hier polemisch werden. Aber das ist in meinen Augen einfach nicht akzeptabel.
Dirk Deimeke am :
Bezüglich der unglücklichen Formulierung kann ich nur sagen, dass die vielleicht auch nur aufgrund meiner (freien) Ã?bersetzung unglücklich ist.
Stephan am :
und verkürzt bei
http://de.wikipedia.org/wiki/EULA
Wenn ich die EULA wegklicke, akzeptiere ich sie noch lange nicht.
Dirk Deimeke am :
Die Frage ist, ob ich einem Hersteller vertrauen sollte, der mir solche Regeln andreht. Ich will nicht ...