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Allgemeine Geschäftsbedingungen ...

Ganz grosser Sport sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Winkelmann und Hinkeldein, es lohnt sich, sie ganz zu lesen, ein Beispiel:
[...]
2. Die Verwendung von Fleur de Sel im Nudelwasser wird als Beleidigung aller Meeresgötter gewertet.
[...]

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Kommentare

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Didi am :

*Mit welcher Rechtsfolge?

Dirk Deimeke am :

*Ich bin kein Anwalt ...

Aber, meines Wissens nach muss jeder Online Shop ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlicht haben und ebenfalls meines Wissens nach müssen dort nur Abweichungen vom BGB zu finden sein. Das schreiben sie auch so.

Wenn die Rechte des BGB nicht eingeschränkt werden, entfällt die Notwendigkeit, AGBs zu haben, aber nicht die Verpflichtung diese Online zu haben. Da beisst sich die Katze in den Schwanz.

Ute am :

*Juristin bin ich auch nicht, aber ich habe mal recherchiert. Es müssen nicht wirklich AGB sein. Was jedoch verpflichtend ist, sind Angaben wie ein Kauf zustande kommt, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Angaben zu Rücktrittsrecht für Kunden.

Diese Informationen müssen Kunden vor dem Kauf bekannt gemacht werden. Das geht in einem Online-Shop natürlich auch mit einer Infoseite, die im Bestellablauf vorm Absenden liegt. Einfacher sind jedoch AGB, die diese Infos enthalten.

Jörg Dutschke am :

*Aber der Absatz ist wirklich gut. Originell und mit dem Potential zur PR-Welle. Hut ab!

Sonnige Grüße vom Bodensee
Jörg

Didi am :

*Meine Frage war auch eher scherzhaft gemeint.

Dirk Deimeke am :

*Ok, dann ist ja gut ;-)

(Ich kenne allerdings ausreichend Klugscheisser, die so etwas ernst meinen würden).

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