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Lizenzen ...

gedanken Je mehr ich mich mit Open-Source-Software und Open Content auseinandersetze, desto mehr bin ich Fan von zwei sehr einfachen Lizenzen.

Für Software die MIT-Lizenz (danke Pfleidi!) FreeBSD-Lizenz (habe leider keine deutsche Referenz gefunden) und für andere Inhalte die Creative Commons Namensnennung 3.0 Unported Lizenz (CC-BY).

Wenn ich die NC (non-commercial) Klausel mancher Lizenzen sehe, vermute ich diesen Gedanken im Hinterkopf des Autors: "Wenn ich schon kein Geld damit verdiene, soll das auch kein anderer tun.".

Klar, ich teile den Idealismus, dass es besser wäre, wenn alles unter offene Lizenzen gestellt würde, aber dann wären sie nicht mehr nötig. Die Definition von Open Source ist ein wichtiges Werkzeug, um Lizenzen Software zu beurteilen.

Warum nun also Lizenzen, die auch kommerzielle Nutzung und die Weitergabe unter anderen Bedingungen erlauben? Nun, dafür gibt es zwei Gründe.
  1. Warum nicht? Nein, im Ernst. Der Urheber der Software oder des kulturellen Gutes sollte immer genannt werden und damit ist einem Nutzer auch klar, mit welchem Suchbegriff er vorgehen muss, um eventuell weitere Versionen zu finden. Wenn jemand das, was jemand anderes oder ich mache tatsächlich benutzen kann, dann freut mich das und es ehrt mich sehr.
  2. Ich habe weder Zeit, noch Lust oder Geld, mich ständig darum zu kümmern, ob meine Lizenzen auch eingehalten werden. Mir behagt es nicht, einen Anwalt zu beauftragen, um meine Rechte durchzusetzen oder mich auf lange Rechtsstreitigkeiten einzulassen. Wenn ich das aber nicht will, dann ist eine restriktivere Lizenz ein Papiertiger ohne Wert. "Er zeigte sich stets bemüht." - Guckt Euch mal an, wie viele Leute im Auto mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Es gibt ein Gesetz, dass das verbietet, aber niemanden, der das wirksam durchsetzt. Und genauso ist das meiner Meinung nach mit vielen Lizenzen, es halten sich eh nur die daran, die das wollen (oder die, die Harald Welte erwischt hat).

Und zuletzt glaube ich einfach, dass wir uns mit der schieren Menge ("Ihr seid doch bekloppt!") an verschiedenen Lizenzen, die zum Teil untereinander inkompatibel sind, einfach nur selber im Weg stehen, mit dem was wir machen.

Vielleicht ist die Zeit reif für die Do What The Fuck You Want To Public License ("Mach verdammt noch mal was Du willst Lizenz").

Trackbacks

Dirks Logbuch am : Lizenzwechsel bei Taskwarrior ...

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Jetzt, ist es offiziell und auch auf der Wikiseite zu finden. Taskwarrior wechselt die Lizenz von GPLv2 auf die MIT-Lizenz. Paul, Federico und ich sind unabhängig von einander zufällig zur gleichen Zeit zum selben Ergebnis gekommen. Das ist einer der s

Dirks Logbuch am : Lizenzwechsel bei Taskwarrior ...

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svenseidel.net am : PingBack

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Kommentare

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pfleidi am :

*Ich kann dir nur zustimmen.

Ich selbst setze genau aus dem von dir genannten Grund die MIT-Lizenz ein: Man hat sie in wenigen Augenblicken gelesen und verstanden.

Dirk Deimeke am :

*Habe gerade mal nachgelesen, ich bin kein Anwalt, aber die liest sich nahezu identisch wie die FreeBDS-Lizenz. Finde ich gut, kommt auf die Liste oder ich stelle das bisschen Software, was ich mache, gleich darauf um.

Danke!

Wolfgang Stief am :

*Insbesondere Dein Punkt (2) ist auch für mich sehr stichhaltig. Deswegen fange ich an, meinen eigenen Content unter CC0 (public domain) raus zu geben. Soll doch jeder damit machen, was er gerne damit macht :-) Leider -- persönliche Meinung -- ist diese Lizenz noch nicht auf den "Content Plattformen" angekommen (Flickr etc.).

wolfgang

Dirk Deimeke am :

*In Deutschland kannst Du (leider oder zum Glück) Deine Urheberrechte nicht abgeben. Daher ist CC-BY wohl die kleinste Alternative, die in Deutschland rechtsgültig ist.

linuxnetzer am :

*Was Software angeht, bin ich ziemlich Deiner Meinung.

Ein bisschen anders sieht es da bei anderen Inhalten aus. Ich denke hier z.B. an Podcasts, Cartoons usw.
Hier macht es ja in Hinblick auf eine mögliche Weiterentwicklung/Abänderung im Gegensatz zu Software wenig Sinn. Das sind quasi fertige Schöpfungen ohne Entwicklungspotenzial. Stell Dir vor, einer Deiner Podcasts erscheint auf einer Sampler-CD und die wird für 25 Euro verkauft. Du hast also die Arbeit, ein anderer streicht den Gewinn ein.

Der Zusatz NC verhindert dies. Zumindest in Extrembeispielen wie diesem könntest du dann dagegen vorgehen. Auch mit dem NC-Zusatz könnte der Podcast aber auf Open Source Messen vorgeführt werden, bzw. in freien Radios gespielt werden oder auf anderen Seiten erscheinen usw. usw.

Würdets Du den Podcast nicht explizit unter eine CC-Lizenz stellen, wäre er ja erst mal durch das (unausgesprochene, aber trotzdem gültige) gesetzliche Urheberrecht noch stärker geschützt. Der Zusatz NC bzw NC-ND ist im Vergleich zur gesetzlichen Regelung immer noch eine Lockerung der Lizenz, da sie eine massenhafte Weiterverbreitung immer noch ermöglicht.

Trotz des NC-Zusatzes muss man sich ja nicht ständig drum kümmern, ob die Lizenz übertreten wird. In krassen Fällen wird man das wahrscheinlich automatisch mitbekommen.

Vollkommen kann ich dir zustimmen, dass es zu viele Lizenzen gibt und dass dadurch viel unnötigerweise verhindert wird. Nur würde ich nicht daraus auf die Nutzung einer bestimmten Lizenz folgern wollen.

Ohne grundlegende Reform des Urheberrechts werden wir uns mit diesem Problem noch lange herumschlagen müssen. Ich befürchte, dass die Änderung des Urhebberrechts noch eine Weile auf sich warten lassen wird....

Dirk Deimeke am :

*Ja, mein Podcast kann auf einem Sampler erscheinen, aber es muss mein Name genannt werden.

Machst Du Dir ansonsten nicht etwas vor? Nehmen wir, der Sampler verkauft sich 10'000 mal und spielt somit 250'000 EUR ein. Ich Klage, bekomme Recht, gehe in die Revision, bekomme wieder Recht. In der Zwischenzeit muss ich mit einigen Tausend Euro für Anwaltskosten vorauslegen. Ich bekomme Recht und die kosten hinterher erstattet und eine Entschädigung von 25'000 EUR. Das macht mich zum moralischen Gewinner, sicher.

Am Ende steht es dem im Widerspruch, was ich mache. Ich möchte mit dem Podcast möglichst viele Menschen erreichen. Ja, ich bin eitel, und freue mich darüber, einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht zu haben.

Und ich behaupte jetzt einfach mal, dass zwischen 80% und 90% der Lizenzverstösse gar nicht wahrgenommen werden.

linuxnetzer am :

*Na ja, das wäre natürlich schon ein extremes Szenario, wie Du es beschreibst. Die Rechtslage wäre ja ziemlich klar auf Deiner Seite.

Trotz all dem Ärger hättest Du ja Deine Anwaltskosten erstattet plus 25000.-.
Das wäre doch eine nette Summe, um sie z.B. für die Entwicklung eines Open Source Video Editors zu spenden...

Ich sähe darin keinen Widerspruch zu dem was Du machst, nämlich Dich für die Vebreitung freier Software einzusetzen.

Ach ja, dass 80 bis 90 % aller Lizenzverstöße nicht wahrgenommen werden, ist wahrscheinlich noch sehr tief angesetzt...

Dirk Deimeke am :

*"Recht haben" und "Recht bekommen" sind zwei verschiedene paar Schuhe.

25'000 EUR sind für einen mehrere Jahre andauernden Rechtsstreit ein sehr schlechter Ausgleich, auch gemessen an dem, was der Verurteilte an Gewinn macht.

Ernsthaft: Warum soll ich mir den Ärger machen?

Mit solchen Leuten möchte ich privat schon nichts zu tun haben. Ich freue mich eher darüber, dass ich anderen helfen kann und dass es Menschen gibt, die einen ähnlichen Idealismus haben wie ich.

Das Leben ist zu kurz und kann sich viel zu plötzlich ändern.

Dee am :

*Ich finde Deine Argumentation seltsam. Du willst kein CC-BY-SA, weil Du es gerichtlich nicht durchsetzen willst/kannst, dass sich jemand dran hält. Soweit kann ich noch folgen (auch wenn ich die Meinung nicht teile).

Aber wieso sollte sich jemand an CC-BY halten? Das willst/kannst Du ja mit der gleichen Argumentation wie zuvor ebenfalls nicht vor Gericht einklagen.

Ergo solltest Du meinen Augen konsequent sein und komplett auf die Namensnennung verzichten. Urheber bist Du nach wie vor, da ändert deutsches Recht nichts dran. Aber der Name muss nicht mehr genannt werden. Das wäre konsequent.

Sprich, wie setzt Du durch, dass sich jeder an CC-BY hält?

Bonusfrage: Wie setzt Du überhaupt durch, dass sich jemand an Dein Urheberrecht hält? (D.h. wenn zum Beispiel der Inhalt unter keiner Lizenz steht.)

Dirk Deimeke am :

*Gar nicht, ich habe nur keine bessere Idee. Wie Jochen richtig bemerkt hat, ist das deutsche Urheberrecht schärfer als CC-BY. Meine Gedanken dahinter waren, dass ich mit Erwähnung der Lizenz die explizite Erlaubnis zur Weiterverwendung gebe.

Ich bin offen für jeden besseren Vorschlag.

Dee am :

*Okay, also ich höre da ja eher heraus, dass Du kein CC-BY-SA nimmst, weil Dir die CC-BY ausreicht. Das ist ein (persönlicher) guter Grund und passt auch.

Aber zu argumentieren, dass Du die CC-BY-SA nicht durchsetzen kannst, lasse ich nicht gelten. Du kannst wie gesagt, auch die CC-BY nicht durchsetzen.

Ich nutze im Übrigen immer noch die CC-BY-SA. Nicht, weil ich die rechtlich durchsetzen will, sondern weil ich es besser findet, wenn man sich an diese oder eine ähnliche (das wird ja gerne unterschlagen) Lizenz hält.

Dirk Deimeke am :

*Meine Grundaussage ist: Wer Regeln aufstellt, muss sich auch darüber im Klaren sein, wie er die durchsetzt, sonst sind das nur leere Hüllen.

Anon Ymous am :

*Ich möchte auf die, in vielen Perl Projekten bevorzugte, Artistic License 2.0 hinweisen, die ich gerne für meine Projekte verwende:
http://www.opensource.org/licenses/artistic-license-2.0

Thomas am :

*Ich finde die Idee mit der Tu-doch-was-du-damit-willst-Lizenz irgendwie faszinierend. Weiß jemand, ob es dazu schon Bestrebungen außerhalb der Software-Sphäre gibt? Mich würde speziell der Bereich der Literatur interessieren. (Habe mir gerade einen Prosaband von Arthur Missa runtergeladen, aber der arbeitet auch "nur" mit einer CC-Lizenz).
Im Voraus schon mal vielen Dank!

Wolfgang Stief am :

*Es gibt eine passende Creative Commons Lizenz CC0 dazu (public domain). Das "Problem" damit in Deutschland ist, dass Du als Urheber Dein Urheberrecht nicht so richtig komplett abtreten kannst. Das hast Du per Gesetz einfach. Dirk hat das weiter oben in einer Antwort auf einen Kommentar von mir auch schon erwähnt. Vermutlich gilt das genauso oder ähnlich noch in ein paar anderen Staaten dieser Erde.

Dirk Deimeke am :

*Ich finde die "Einschränkungen", die die CC-BY mitbringt aber nicht gravierend. Daher halte ich das für den kleinsten Nenner, auf den man das Lizenzgeraffel bringen kann.

Dirk Deimeke am :

*Thomas, ich habe leider keine Ahnung. Auf die Lizenz bin ich nur per Zufall gestossen.

Wolfgang Stief am :

*Heute morgen beim RSS-Feeds lesen bin ich über den CommonsBlog (deutsch) noch einmal auf das Thema freie Lizenzen gestoßen. Und habe dann mal versucht, auf die Schnelle raus zu finden, ob es freie Lizenzen gibt, die sich mit deutschem/europäischem Urheberrecht vereinbaren lassen. Gibt es offenbar. Als geeigneten Einstiegspunkt dazu sehe ich den Wikipedia-Eintrag zu freien Lizenzen und die Übersicht der Open Content Lizenzen beim Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software.

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