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Konsequenzen bei der Benutzung von Flattr ...

Gerade bei Dominik gelesen: Die Benutzung von Flattr kann (die Betonung liegt auf "kann" und nicht auf "muss") rechtliche Konesquenzen haben.

Unbestritten ist, dass man die Einnahmen von Flattr auf der Steuererklärung angeben muss.

Wer Creative Commons Inhalte nutzt, die mit dem Attribut "NC" (non-commercial) belegt sind, könnte Probleme bekommen, da der Einsatz von Flattr auf eine kommerzielle Verwendung hindeuten könnte. Ich bezweifele das zwar, da für den Abruf der Inhalte kein Geld fliesst, würde es aber mit dem Rechteinhaber klären. Für mich hat der Einsatz von Flattr eher die Qualität einer Spende, kommerzielle Nutzung heisst für mich - aber ich bin kein Anwalt - Geld für (Dienst-)Leistung zu bekommen und bedingt einen Verkauf derselben.

Das deutsche Telemediengesetz legt für die Anbieter von kommerziellen Inhalten besondere Pflichten auf.

Dominik hat die Informationen via Internet Law bekommen, die auf einen Artikel bei Offene Netze und Recht verweisen. Rechtsfragen bitte dort anbringen, da unterhalten sich Fachleute.

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Kommentare

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Arne Babenhauserheide am :

*Soweit ich das sehe: Du brauchst ein Impressum. Aber das brauchst du eh (→ http://draketo.de/impressum ).

Quelle: http://dejure.org/gesetze/TMG/5.html

und: http://dejure.org/gesetze/TMG/2.html

„ist kommerzielle Kommunikation jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt; die Übermittlung der folgenden Angaben stellt als solche keine Form der kommerziellen Kommunikation dar:“

Anders gesagt: Sobald Flattr drauf ist, bist du kommerziell (du willst dadurch mittelbar Geld verdienen) – zumindest soweit ich es verstehe.

Achtung: Ich bin auch kein Anwalt. Das hier ist nur mein persönliches Verständnis der Rechtslage.

Dirk Deimeke am :

*Ich habe ein Impressum ;-)

Und ich lebe in der Schweiz. In welchem Mass das deutsche Telemediengesetz für mich bindend ist, kann ich leider auch nicht sagen.

Dirk Deimeke am :

*Mal eben zu den zwei Gesetzen:

Paragraph 5 Telemediengesetz: Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

Du offerierst mit einem Blog keine Telemedien gegen Geld. Die Informationen (Telemedien) können ohne Einsatz von Geld benutzt werden.

Ähnlich kannst Du auch bei Paragraph 2 argumentieren, aber ich bin ebenfalls kein Anwalt und kann dass nicht mit Bestimmtheit sagen.

Arne Babenhauserheide am :

*Ich weiß nicht ob „in der Regel gegen Entgelt“ bedeutet, dass das Entgelt vorher entrichtet werden und zwingend sein muss.

Dirk Deimeke am :

*Es sagt in jedem Fall, dass Leistung gegen Entgelt erbracht wird und das ist bei Blogs nicht der Fall, zumindest meiner Meinung nach.

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