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Quoten bei den Öffentlich-Rechtlichen?

gedanken Vielleicht kann mir das mal jemand erklären. In Deutschland werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die GEZ in der Schweiz durch die BILLAG bezahlt. Ihr Auftrag ist meines Wissens nach das Sicherstellen der "Grundversorgung" und die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit. (Die politische Unabhängigkeit habe ich noch nie verstanden, da die Politik die Gebühren festlegt, und ich bin tatsächlich für eine Haushaltsabgabe, damit die kriminellen Methoden der GEZ aufhören.).

Dazu kommt, dass die öffentlich-rechtlichen auch das Nischenpublikum bedienen soll, also diejenigen, die nicht in der werberelevanten Zielgruppe zu finden sind. Vor dem Hintergrund finde ich das alles auch in Ordnung und nachvollziehbar. Dafür lohnt es sich, etwas Geld auszugeben, schliesslich macht sonst niemand Programm für (beispielsweise) Menschen in Altersheimen.

Aber, was ich nicht verstehen kann, ist, warum das öffentlich-rechtliche auf Quoten schaut. Das passt meiner Meinung nach überhaupt nicht in den Auftrag. Was ich auch nicht verstehen kann, ist, warum eine unglaublich grosse Menge Geld für das Flagschiff des ZDF ausgegeben wird. Aber das ist ein anderes Thema.

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Kommentare

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bruno am :

*Zumindest in Bezug auf die Billag habe ich noch nie irgendwo was von "politischer Unabhängigkeit" gelesen (ist evtl. eher ein deutsches Thema). In der Schweiz werden die Gebühren folgendermassen verwendet:
"Wofür werden die Empfangsgebühren verwendet?
Mit dem grössten Teil der Empfangsgebühren wird die SRG SSR idée suisse für die Erfüllung ihres Programmauftrages abgegolten (Service public). Weiter erhalten private Radio- und Fernsehveranstalter einen Beitrag, wenn sie gemäss ihrer Konzession einen besonderen Leistungsauftrag zu erfüllen haben. Ausserdem werden die Beiträge an die Förderung neuer Technologien sowie die Nutzungsforschung geleistet und die Kosten für die Frequenzverwaltung (BAKOM) und für die Erhebung der Empfangsgebühren (Billag) gedeckt. (Quelle: Billag-FAQ)"

Der Service Public der SRG/SSR wird so definiert:
"Die SRG SSR erbringt mit ihren Programmen Leistungen im Auftrag der Öffentlichkeit: den Service public. Sie ist ein gemischtfinanziertes Non-Profit-Unternehmen und finanziert sich vor allem aus Gebühreneinnahmen, aber auch aus kommerziellen Erträgen. (Quelle: SRG SSR idée suisse)"

Damit ist klar, warum auch hier auf Quoten geschaut wird. Sobald du (auch) von kommerziellen Erträgen leben musst, ist die Quote dein "Freund".

Dirk Deimeke am :

*Vielen Dank für die ausführliche Richtigstellung.

In Deutschland darf die Werbung in öffentlich-rechtlichen Sendern nur in sehr engen Grenzen passieren.

Wobei ich mich gerade für die Schweiz frage, warum die BILLAG noch eine Rolle spielt, wenn auch andere kommerzielle Geldquellen existieren?

bruno am :

*a) weil die Gebühren ja z.T. auch ans Bakom gehen für die technischen Kosten und
b) (siehe "Service Public") weil sich die SRG immer noch "vor allem" aus den Gebühreneinnahmen finanziert. Das genaue Verhältnis weiss ich auch nicht, aber bei der Formulierung gehe ich von mehr als 50% aus ;-)

Dirk Deimeke am :

*Gar keine Frage, das rechtfertigt aber nicht Gebühren in der Höhe, wenn die "quasi kommerziellen" abgezogen werden.

-thh am :

*Die ö-r Rundfunkanstalten werden nicht durch die GEZ bezahlt; sie erheben ihre Rundfunkgebühren grundsätzlich selbst. Dass der Einzug durch die GEZ erfolgt, dient der Verwaltungsvereinfachung. Die "Rundfunkgebührenbeauftragten" sind solche der Rundfunkanstalten, nicht der GEZ; auch werden die Rundfunkgebühren bei Differenzen über Höhe oder Zahlungspflicht nicht etwa von der GEZ, sondern von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt festgesetzt.

Auch ist es nicht so, daß die Höhe der Rundfunkgebühren frei durch die Politik bestimmt wird; die Rundfunkanstalten melden ihren Bedarf an, die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, bestehend aus unabhängigen, von den Ministerpräsidenten berufenen Sachverständigen) prüft die Anmeldung und stellt den Bedarf fest. Der Beschluss über Erhöhungen erfolgt zwar durch die Parlamente, die aber nicht ohne weitere Begründung von den sachverständigen Feststellungen der KEF abweichen dürfen. Das ist etwas ganz anderes als normale Haushaltsberatungen ...

Dirk Deimeke am :

*Ja, ich bin kein Jurist und die Formulierungen sind nicht präzise genug. An der Kritik ändert das aber nichts.

honigbaerli am :

*meines wissens ist die billag nur fürs inkasso zuständig..ist dem staat unterstellt arbeitet aber wie eine normale firma und muss keine umsatzzahlen veröffentlichen!
das ist mein wissensstand über die billag!

bruno am :

*Gebühren in welcher Höhe rechtefertigt es nicht? Oder anders gefragt, was wäre denn gerechtfertigt?
Ich muss gestehen, dass ich nicht weiss, wieviel Gebühren gesamthaft eingenommen werden und wieviel dass am ganzen "Produktionskuchen" ausmacht. Da aber Fernseh- und Radioproduktionen in dem Masse, wie sie hier betrieben werden nicht umsonst zu haben sind und mir das "Sparten- und Bildungsfernsehen und -radio" welches die SRG in der Schweiz produziert lieb und wichtig ist, sehe ich das nicht ganz so eng mit den Gebühren. ;-)

Dirk Deimeke am :

*Wenn die Sendeanstalten, um unabhängig zu bleiben, auf die Werbung verzichten würden, wäre ich auf Deiner Seite. Da sie es nicht tun, sollten sie auch keinen Anspruch auf die Gebühren haben ...

bruno am :

*Was dabei herauskäme kann man ja bei der kommerziellen Konkurrenz in voller Pracht erleben. Danke, nein. Mit den Gebühren werden übrigens (in D) auch so (werbefreie) Formate wie die Dritten finanziert. Und nicht zu vergessen, die SRG muss gegen die (z.T. übermächtige) Konkurrenz aus den Nachbarländern vier Sprachversionen produzieren mit jeweils diversen Kanälen. Ein kommerzielles Fernsehen hätte in der Schweiz in der Grössenördnung mit dem Programmauftrag keine Chance.
Ich bin bekennender Spartenprogramme-seher und dafür bezahle ich auch gerne.

bruno am :

*Dann würden mich die Gebühren wahrscheinlich auch reuen ;-)

Dirk Deimeke am :

*Ich akzeptiere es dennoch als Programm für Minderheiten und als letzte Möglichkeit, eine Grundversorgung zu etablieren, das allerdings unter der Voraussetzungen, dass es unabhängig ist.

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