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Wieder zurück ...

Samstag habe ich mich um 06:00 Uhr auf den Weg nach Düsseldorf zur Übergabe der alten Wohnung gemacht. Das hat glücklicherweise auch gut geklappt, wenngleich ich die Kaution erst nach der Nebenkostenabrechnung bekommen soll. Darüber sollen sich die Anwälte unterhalten, da meiner Meinung nach die Kaution nur für Mängel an der Wohnung einbehalten werden darf. Abends bin ich dann noch mit meinen Eltern, Tante und Onkel sowie Nichte, Schwägerin und Bruder lecker essen gegangen. Nach einer Übernachtung in meinem alten Kinderzimmer (komisches Gefühl!) und einem leckeren Frühstück ging es es heute wieder zurück ... das muss ich glücklicherweise nicht jede Woche machen.

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Dirks Logbuch am : Skulduggery Pleasant - der Gentleman mit der Feuerhand ...

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Sehr hörenswert. Dieses Hörbuch habt mich auf der letzten Fahrt nach Deutschland begleitet und für sehr kurzweilige Unterhaltung gesorgt. Ich hoffe, dass die weiteren Romane auch vertont werden. Davon würde ich gerne mehr hören.

Kommentare

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Lulu am :

*Ich weiÃ? nicht, ob es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, aber ich glaube nicht. Euer Vermieter hat 3 Monate Zeit euch die Kaution zurück zu zahlen. Auf keinen Fall darf sie so lange zurück gehalten werden bis die Nebenkostenabrechnung "durch" ist!!! Und die Kaution darf auch nicht mit einer evtl. Nebenkostennachzahlung verechnet werden. So hat mir das ein Vermieter erklärt. Ich hatte den Fall letztes Jahr im November (in Berlin). Bis Mitte Februar war nichts passiert, da hab ich einen netten Brief geschrieben (alles immer schriftlich machen!!!) und auch angerufen. O-Ton: "Hach, da ist bestimmt was in unser Buchhaltung abhanden gekommen." JA, NEE, IS KLAR! Ich warte gerne auf nen paar hundert Euro...
Oder du machst dich auch noch mal beim Mieterschutzbund schlau.
schönen GruÃ?
Lu

Dirk Deimeke am :

*Danke Dir für Deinen Tipp.

Ich mache das direkt über unseren Anwalt. Anders funktioniert das leider nicht.

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