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Linkdump 17/2015 ...

Eine grosse Bandbreite dieses Mal.

Die Frage ist: Was ist fair? Wird die Lebensgeschichte bezahlt oder die erbrachte Leistung? Unfaires Gehalt: Warum es funktioniert.

Kirchenaustritt nach 84 Jahren: Oma Marie kämpft für ihre schwulen Enkel finde ich sehr gut. Das sollte beweisen, dass man auch mit hohem Lebensalter noch beweglich sein kann im Kopf.

Für mich hochinteressante Interview-Serie mit Joachim Paul, seines Zeichens Fraktionsvorsitzender der Piraten im Landtag NRW, über Perry Rhodan und natürlich auch Urheberrecht, Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4. Vielleicht kann mir in dem Zusammenhang mal jemand erklären, warum Künstler ein Recht darauf haben sollten, dass Ihre Nachfahren vom künstlerischen Werk profitieren dürfen und jeder andere Mensch dafür vorsorgen muss. Ich begreife es nicht.

The Setup / Bruce Schneier, pretty surprising for me which Hard- and Software the crypto-expert uses, I expected to read about *BSD and a rooted Android device and not Windows and iPhone.

Correct, this is the first step to become productive, Why You Should Flush 90% of Your To-Do List Down the Toilet.

Die sieben häufigsten Zeitmanagement-Sünden, mit überraschenden - aber nicht weniger wichtigen - Punkten.

Irgendwie ziehen mich diese Geschichte gerade an, nicht nur für Leute, die ein Startup gründen wollen, sehr lesenswert.Bye bye, Social PM – wir haben viel von dir gelernt!

Lena Meyer-Landrut: Vom Lieben und Geliebtwerden, interessant und spannend, auch wenn man die Person nicht mag.

Verhalten ist vom Umfeld abhängig, Wieso der Klettergarten die Unternehmenskultur nicht verändert.

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Kommentare

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Klaus am :

*"warum Künstler ein Recht darauf haben sollten, dass Ihre Nachfahren vom künstlerischen Werk profitieren dürfen "

Andreas Eschbach hat es mal so formuliert: Du baust ein Haus. Wenn Du stirbst, wird das Haus Public Domain. Oder so.

-thh am :

*Würde ich noch nicht einmal sagen. - Die Nachkommen profitieren regelmäßig vom Werk ihrer Eltern. Haben diese ein Haus gebaut, erben sie ein Haus. Haben sie ein Unternehmen aufgebaut, erben sie ein Unternehmen. Mir erschließt sich nicht, warum sie nicht davon profitieren sollten, wenn ihre Eltern im literatisch-musisch-künstlerischen Bereich Werke mit einem auch wirtschaftlichen Wert geschaffen haben.

Dirk Deimeke am :

*Nein, sehe ich anders.

Wo ist der Unterschied zu einem Freelancer? Und bei dem gelten die Regeln nicht.

Es gibt Werkverträge bei Künstlern und bei anderen Selbständigen. Es gibt freischaffende Künstler und freischaffende Selbständige.

Und alle können von ihren Erträgen Häuser bauen, oder auch nicht. Der Unterschied ist, dass die einen eine gute Lobby haben und die anderen eben nicht.

-thh am :

*Warum sollten die Regelungen bei einem Freelancer nicht gelten?

Freilich kann man für andere arbeiten, denen das Ergebnis oder die Rechte daran überlassen und sich dafür bezahlen lassen - und davon ein Haus kaufen. Oder eine Firma. Oder ein Buch schreiben lassen. ;-)

Genauso gut kann man aber selbst für sich etwas schaffen und dann davon leben. Von einem Haus. Einer Firma. Oder Büchern.

Und was man geschaffen hat, kann man - wenn man das möchte - auch seinen Nachkommen hinterlassen.

Wolfgang Stief am :

*Den Artikel zu unfairem Gehalt finde ich persönlich ziemlich daneben. Wie wichtig für den Erfolg eines Unternehmens ist wohl eine Putzfrau? Oder ein Kantinenkoch? Woran würde man das messen?

wolfgang

Dirk Deimeke am :

*Das "Wichtig" finde ich auch bescheuert.

Ansonsten ist das Thema enorm schwierig. Und das meine ich von beiden Seiten, sowohl, was die Gleichmacherei angeht, wie auch, was die Unterschiede angeht.

Ich denke, dass man einigermassen gut herausfinden kann, was das durchschnittliche Gehalt für einen Job ist. Dass selbst das vielleicht unfair sein könnte, steht ausser Frage, Aber dass man den Hilfsarbeiter, der eine Arbeit tut vielleicht nicht mit jemandem vergleichen kann, der eine langjährige Ausbildung genossen hat und diese im Beruf anwenden kann und muss, steht für mich genauso wenig ausser Frage.

Nehmen wir mal an, dass das Durchschnittsgehalt halbwegs fair zu Stande kommt, dann kann ich definieren, was ich von einem durchschnittlichen Mitarbeiter erwarte und was drüber (und eben auch drunter) liegt.

Ich kenne aber kein Unternehmen, in dem das mit objektiven Kriterien wirklich passiert.

Wolfgang Stief am :

*Man kann Unternehmen anstatt mit der aus der BWL bekannten Bilanz auch im Sinne der sog. Gemeinwohlökonomie bilanzieren. Da spielen dann Faktoren wie Mitarbeiterzufriedenheit etc. eine Rolle. Das meiste davon sind eher weiche Faktoren, die über jeweilige Bewertungsschlüssel bilanzbuchhalterisch in einen Wert umgerechnet werden, den man dann bilanzieren kann. Soviel zur Vorrede.

Und in eben jener Gemeinwohlökonomie soll die Verdienstspanne zwischen dem geringsten und dem höchsten Gehalt innerhalb eines Unternehmens maximal der Faktor vier sein. Heißt, wenn der Hilfsarbeiter mit 2000€ brutto im Monat nach Hause geht, soll ein Geschäftsführer maximal 8000€ brutto bekommen.

Objektivität und Transparenz bei Gehalt ist schwierig. Per Arbeitsvertrag nicht über sein Gehalt reden zu dürfen, trägt ein übriges dazu bei. Immer da, wo Dinge verstecke werden, ist Skepsis angebracht.

Dirk Deimeke am :

*Manchmal hilft ja auch ein Blick nach Schweden, da liegen alle Gehälter offen. Interessanterweise habe ich aber erst einen Arbeitsvertrag unterschrieben, in dem mir verboten wurde über das Gehalt (bzw. über Inhalte des Vertrages) zu reden.

Ein Verhältnis von eins zu vier finde ich persönlich schwierig. Und das gilt selbst dann, wenn man die Qualifikation und Verantwortung mal aussen vor lässt.

Das Einstiegsgehalt wäre 2000 Euro und das Maximalgehalt 8000 Euro. Nehmen wir einmal an, dass sich das Gehalt im Laufe des Berufslebens verdoppelt. Dann würde am Ende eines vierzigjährigen Berufsleben der vermeintlich höchste im Unternehmen maximal doppelt so viel wie der vermeintlich kleinste im Unternehmen verdienen. Das passt für mich nicht.

Allerdings bin ich dafür, dass es eine Deckelung gibt, nur der Faktor vier ist mir zu klein.

Berücksichtigen müssten man auch noch die Ausbildung. Schlecht bezahlte Universitätsabsolventen haben Probleme im Laufe des Berufslebens das Brutto eines Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung einzuholen und es klappt erst Recht nicht, wenn man die Ausbildungskosten einrechnet, die eventuell zurückgezahlt werden müssen.

Umgekehrte Frage: Mit der gleichen Begründung müsste das Gehalt von externen Mitarbeitern ebenfalls gedeckelt sein (beispielsweise Gehalt eines vergleichbaren Mitarbeiters im Unternehmen plus 50%). Würde das für Dich auch passen?

Wolfgang Stief am :

*Wenn mir das transparent und schlüssig nahegebracht wird, hätte ich damit kein so Problem. Allerdings wird bei Freiberuflern häufig vergessen, dass die sich auch irgendwie auf der Höhe der Zeit halten müssen. Deshalb kauft man sie ja auch ein. Und diese "Lernzeit" muss auch irgendwo her bezahlt werden. Ein festangestellter Mitarbeiter wird u. U. auf Schulungen geschickt oder arbeitet sich am Arbeitsplatz mal in neue Technologien ein. Von einem Freiberufler wird erwartet, dass er fertig eingearbeitet ankommt. Jedenfalls ist das meine Erfahrung.

In meiner persönlichen Kalkulation wäre das aber tatsächlich mit den 50% über dem vergleichbaren Mitarbeitergehalt in etwa erreicht.

Wolfgang Stief am :

*Nachtrag: Ich persönlich habe mich nicht selbständig gemacht, um damit mehr Geld zu verdienen, als in einem Angestelltenverhältnis. Mir ging es dabei vorrangig um mehr Selbstbestimmung. Und zwar sowohl über die Art der Tätigkeiten, die ich mache, als auch Selbstbestimmung darüber, wann ich arbeite. Klappt natürlich nicht immer, aber zu einem deutlich größeren Teil, als ich das als Angestellter könnte.

Dirk Deimeke am :

*Ja, das verstehe ich. Darüber habe ich auch mal nachgedacht, mir fehlte aber immer der Mut dazu. Das hat sicherlich auch mit meiner Erziehung zu tun, ich könnte mit der Ungewissheit, dass ich auch einmal eine Zeit lang ohne Auftraggeber bin nur sehr schwer leben.

Mir ist die Sicherheit wichtig.

Dirk Deimeke am :

*Das vergesse ich nicht. Auch nicht, dass Du für einen finanziellen Ausgleich bei Krankheiten und Urlaub sorgen musst.

Das grosse Problem ist halt die Auslastung. Mit einer Auslastung von 50% ist die Kalkulation möglich, aber sehr knapp. Bei einer Auslastung von 75% rechnet es sich.

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