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Rechtsbelehrung ...

podcast Der Podcast Rechtsbelehrung sollte zur Pflicht für jeden gehören, der irgendwelche (!) Online-Aktivitäten durchführt. Nachdem ich die ersten paar Episoden gehört hatte, wollte ich mich schon aus dem Netz zurückziehen, so viele Stolperfallen gibt es.

Interessanterweise habe ich auch erfahren (leider weiss ich die Folge nicht mehr), dass es eigentlich völlig sinnlos ist, mit dem Rootserver in die Schweiz zu wechseln, da sich das angewendete Recht nach dem Zielpublikum richtet. So ist beispielsweise die New York Times von einem Gericht in Deutschland rechtskräftig verurteilt worden, weil sie sie sich mit Artikel direkt an eine Leserschaft in Deutschland gewendet hat.

Das dürfte auch für die Schweizer Leser sehr interessant sein.

Da wir auf unseren Webseiten, die auf dem Rootserver laufen, ausschliesslich die Deutsche Sprache verwenden, ist das Zielpublikum schon einmal sehr eingeschränkt.

Mich würde ein solcher Podcast in der Schweiz auch sehr interessieren.

Trackbacks

Dirks Logbuch am : Migration zu Hetzner ...

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Man, was ist das nervig. Aufgrund eines Irrtums, der sich durch Hören dieser Folge (ab 01:29:32) des empfehlenswerten Podcasts Rechtsbelehrung aufklärte, werde ich mit meinem root-Server wieder nach Deutschland umziehen. Ich hatte das hier schon mal angem

Kommentare

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Christian am :

*Vielen Dank für den Tipp. Eine interessante Thematik für ruhige Stunden. Gibt bestimmt genügend Anstöße, nochmal hier und dort die eigenen "Machenschaften" zu überprüfen - damit meine ich nicht Illegales, sondern eher kleine Stümpereien (z.B. Impressumspflicht).

Der Serverstandort spielt für das StGB tatsächlich überhaupt keine Rolle. Amüsanterweise hält sich diese Mär vor allem in den Kreisen, die bewusst illegale Aktivitäten vornehmen möchten - jedenfalls kann ich mir nicht anders erklären, warum sonst so viele deutschsprachige Webseiten mit zweifelhaften Inhalten auf amerikanischen Servern liegen. Das StGB lässt sich da aber nicht lumpen und gilt sowohl wenn die Tat am Tatort unter Strafe steht (§7), als auch wenn die Tat im Inland hätte Erfolg haben sollen (§9). Bei soviel Schwammigkeit ist das StGB also recht schnell anwendbar.

Dirk Deimeke am :

*Ist ja auch ein schwieriges Thema.

Wenn Du das einmal zu Ende denkst, erreicht Dein Artikel die ganze Welt und China oder Korea oder irgendjemand anderes könnte klagen und das Gericht des Landes Dich rechtskräftig verurteilen, weil Du nach deren Gesetzen etwas illegales gemacht hast.

Irgendwo muss man entweder eine Grenze ziehen oder sich auf ein globales Recht einigen. Letzteres wird vermutlich nie passieren.

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