Abmahnung für Du bist Terrorist?
Ich bin verwundert, dass es "Du bist Terrorist" eine Abmahnung angedroht wurde.
Mich würden zwei Dinge interessieren:
1. Warum angedroht?
2. Warum Abmahnung?
Beim ersten verstehe ich nicht, dass die Abmahnung nicht einfach ausgesprochen oder erwirkt wird. Sind sich die Abmahnenden nicht sicher oder sind sie wirklich wohlwollend und wollen eine Chance zur Reaktion geben?
Beim zweiten verstehe ich nicht, welchen Grund es für eine Abmahnung geben könnte. Ich bin mir relativ sicher, dass "Du bist" nicht als Wortmarke geschützt werden kann.
Hilfe! Wer kann es erklären?
Mich würden zwei Dinge interessieren:
1. Warum angedroht?
2. Warum Abmahnung?
Beim ersten verstehe ich nicht, dass die Abmahnung nicht einfach ausgesprochen oder erwirkt wird. Sind sich die Abmahnenden nicht sicher oder sind sie wirklich wohlwollend und wollen eine Chance zur Reaktion geben?
Beim zweiten verstehe ich nicht, welchen Grund es für eine Abmahnung geben könnte. Ich bin mir relativ sicher, dass "Du bist" nicht als Wortmarke geschützt werden kann.
Hilfe! Wer kann es erklären?
Trackbacks
Dirks Logbuch am : Abmahnung zurückgezogen ...
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Puh, da bin ich froh, die angekündigte Abmahnung wurde zurückgezogen. Manchmal hilft es, miteinander zu reden ... Ausführlicheres bei Gulli im Update.
Kommentare
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gnokii am :
Worum es da geht ist ja meist geht ist eine "Einstweilige Verfügung" bei einer fortschreitenden Tat. Die kann man sicher auch direkt vor Gericht gleich erwirken. Sollte der Richter da allerdings Verhandlungsbedarf sehen wirkt es besser, man hat versucht sich aussergerichtlich zu einigen. Deshalb wird man da meist erst einmal so kontaktiert. Viele nutzen auf die Art auch die Angst vor Gerichtsverfahren und bekommen dann meist das Gewünschte selbst wenn sie rechtlich keinen Anspruch haben.
Hier in dem Fall würde ich an Stelle sofort aufs Gericht rennen, mit der mir zugesandten Abmahnung oder der Drohung oder wie auch immer das formuliert ist und eine negative Feststellungsklage einreichen. Das heißt ich würde gerichtlich geklärt haben wollen ob ich eine Kampagne "Du bist Terrorist" starten darf oder nicht. Und was soll man sagen das Recht auf freie Meinungsäußerung und ins besondere die rechtliche Auslegung von Satire und Parodie werden das hier voll decken.
Ich würde hier voll mit der Rechtskeuel zurück schlagen
Dirk Deimeke am :
Ich würde es genau so machen ...
Matthias am :
Dirk Deimeke am :